
Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat die seit November 2025 geltende Stallpflicht für Geflügel vollständig aufgehoben. Mit einer Allgemeinverfügung vom 17. Januar 2026 können ab dem 18. Januar 2026 auch größere Betriebe ihre Tiere wieder im Freien halten. Kleinere Geflügelhaltungen waren bereits im Dezember 2025 von den Auflagen entlastet worden.
Aufhebung der Stallpflicht und Lageeinschätzung
Die Entscheidung folgt auf eine Entspannung des Seuchengeschehens. Wiesbaden schließt sich damit mehreren hessischen Landkreisen an, die bereits zuvor die Beschränkungen gelockert hatten. Nach Angaben der Stadt sind die Voraussetzungen für die Aufhebung erfüllt, sodass die Auslaufbeschränkungen für größere Bestände aufgehoben werden konnten.
Biosicherheit bleibt vorgeschrieben
Trotz der Aufhebung der Stallpflicht müssen Geflügelhalter weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Diese Maßnahmen sollen das Risiko eines erneuten Erregereintrags reduzieren. Konkret werden Schutzkleidung, eine gezielte Bekämpfung von Schadnagern sowie regelmäßige Reinigung und Desinfektion von Geräten und Stallungen empfohlen.
Hinweise und weiterführende Informationen
Die Stadt verweist auf detaillierte Vorgaben und konkrete Anforderungen, die auf der Webseite der Landeshauptstadt einsehbar sind. Weitere Informationen sind verfügbar unter www.wiesbaden.de/vv/produkte/39/Tierseuchenueberwachung-Aviaere-Influenza-Gefluegelpest-Vogelgrippe
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