
Seit Samstag, 7. Februar, gelten bei der Beantragung von Personalausweisen höhere Gebühren. Wer das 24. Lebensjahr vollendet hat, zahlt künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro. Für jüngere Antragstellende erhöht sich die Gebühr von 22,80 Euro auf 27,60 Euro.
Was sich konkret ändert
Die Erhöhung betrifft die Kosten, die bei der erstmaligen Beantragung oder Erneuerung eines Personalausweises anfallen. Für Antragstellende ab 24 Jahren steigt die Gebühr um 9 Euro auf 46 Euro. Für Antragstellende unter 24 Jahren beträgt der Aufschlag 4,80 Euro, die Gebühr liegt nun bei 27,60 Euro. Die Anpassung gilt ab dem genannten Datum und wurde per Verordnung in Kraft gesetzt.
Formaler Beschluss und Begründung
Die Gebührenerhöhung wurde durch eine Verordnung des Bundesministeriums des Innern festgelegt. Dem vorausgegangen ist die Zustimmung des Bundesrats. Als Gründe für die Anhebung nennt das Ministerium gestiegene Herstellungskosten der Ausweise, höheren Verwaltungsaufwand, neue Sicherheitsstandards und den Ausbau digitaler Prozesse.
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