
Seit dem 6. Februar gilt in der Susannastraße in Igstadt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die Beschränkung wurde auf Wunsch des Ortsbeirats eingeführt und soll Anwohnerinnen und Anwohner vor Verkehrslärm und dessen gesundheitlichen Folgen schützen.
Prüfung und Begründung
Das Verkehrsdezernat veranlasste zuvor eine rechtliche Prüfung. Verkehrsdezernent Andreas Kowol erklärte, die Maßnahme sei nach Prüfung möglich gemacht worden, um die Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu schützen. Das Umweltamt hatte umfangreiche Lärmberechnungen erstellt, die nach Angaben der Verwaltung die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung bestätigten. Demnach soll der Schutz vor Lärm sowohl tags als auch nachts gelten, sobald die Grenzwerte überschritten sind.
Weitere Maßnahmen in Wiesbaden
Die Stadtverwaltung kündigt an, ähnliche Wünsche aus Ortsbeiräten und aus der Bevölkerung ebenfalls umzusetzen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Betroffen sind demnach mehrere Hauptverkehrsstraßen in verschiedenen Ortsteilen. Genannt wurden unter anderem:
- Bierstadt: Nauroder Straße B455, Hausnummern von 59 bis 132
- Erbenheim: Barbarossastraße und Wandersmannstraße, Hausnummern von 38 bis 54
- Biebrich: Straße der Republik, Rathausstraße und Stettiner Straße
- Kastel: Wiesbadener Straße
- Westend und Bleichstraße: Zietenring
- Südost: Frankfurter Straße von 19 bis 31 beziehungsweise von 17 bis 40
- Dotzheim Mitte bis Willi Werner Straße: Erich Ollenhauer Straße
Zudem sollen Tempo 30 Zonen in Wohngebieten sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Schulen und Kitas unabhängig davon geprüft und umgesetzt werden, wo Ortsbeiräte dies wünschen und die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
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